Altersprüfung
Jugendschutzgesetz
Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Verkauf und die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Umsetzung des Jugendschutzes
Dieses Gesetz gilt selbstverständlich auch für den Onlinehandel. Damit sind wir, genauso wie alle anderen Onlinehändler, auch verpflichtet, bereits beim Kauf sicherzustellen, dass die Person, die den Kauf tätigt, mindestens 18 Jahre alt ist.
Die Überprüfung erfolgt dabei einmalig anhand der Personalausweisdaten. Dabei ist anzumerken, dass die Daten nur einmal zur Altersprüfung verwendet werden. Nach der Prüfung werden die Daten aus Datenschutzgründen automatisch wieder gelöscht.
Im zweiten Schritt muss noch sichergestellt werden, dass das gekaufte Tabakprodukt nur an Personen übergeben wird, die mindestens 18 Jahre alt sind. Aus diesem Grund versenden wir die Produkte mit Alterssichtprüfung. Das bedeutet, dass der Fahrer des Transportdienstleisters in unserem Fall DHL das Alter der Person, die das Paket entgegen nimmt, prüft und nur dann aushändigt, wenn sichergestellt ist, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Es ist lediglich erforderlich, dass beim ersten Einkauf (wenn ein Kundenkonto angelegt wird, ist dieser schritt nur einmal erforderlich) der Personalausweis oder ein anderes offizielles Ausweisdokument bei der Bestellung vorliegt.
Wenn man seine Tabakprodukte im stationären Handel kauft, werden im Grunde die gleichen Prüfungen vorgenommen. D.h. auch hier muss sich der Verkäufer vergewissern, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist. Erst dann kann er (m/w/d) das gewünschte Produkt verkaufen und dann auch an die Person abgeben. Allerdings müssen die Prüfungen im stationären Handel jedes Mal durchgeführt werden.
Der Vorteil bei uns im Shop ist, dass das System bei einem erneuten Einkauf schon weiß, dass die Altersprüfung bereits durchgeführt wurde, so dass keine erneute Prüfung erforderlich ist. Voraussetzung ist dafür allerdings, dass es ein Kundenkonto gibt.
Welche Dokumente können zur Altersprüfung verwendet werden?
Die Altersprüfung kann mit Hilfe folgender Dokumente erfolgen:
- Neuer Personalausweis
- Alter Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Schufa Identitätscheck (Es wird keine Bonität Auskunft angefragt!)
Kontrolle der Volljährigkeit bei der Bestellung
Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei herkömmlichen Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel grundsätzlich nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen.
Wir nehmen unsere gesetzlichen Pflichten ernst und tragen selbstverständlich Verantwortung zur Umsetzung der Jugendschutzvorschriften. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Prüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. Aus diesem Grund verwenden wir zur Überprüfung des Alters eine Kontrolle der Personalausweisnummer.
Vereinfachung durch Kundenkonto
Wenn Sie ein Kundenkonto verwenden, kann nach einmaliger Überprüfung Ihre Volljährigkeit hinterlegt und gespeichert werden. Es vereinfacht somit den Bestellvorgang, sollten Sie vorhaben, unseren Online-Shop nicht einmalig zu verwenden. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich sicherzustellen, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Passwort sowie Ihr Konto haben.
Kontrolle der Volljährigkeit bei der Zustellung
Zudem findet eine weitere Altersprüfung bei der Zustellung der Ware statt. Diese wird vom Zusteller vorgenommen. Deshalb bitten wir Sie, bei Entgegennahme der Ware Ihren Ausweis bereit zu halten. Auf unseren Paketen wird ein Vermerk zu finden sein, der anzeigt, dass eine Auslieferung nur an Personen über 18 Jahre erfolgen darf. Sollte eine Überprüfung nicht möglich sein, werden die Pakete sieben Tage in einer nahegelegenen Postfiliale gelagert. Die Ware könne Sie gegen Vorlage Ihres Ausweises abholen.